AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) c-m-p
bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
an.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und c-m-p.
(2) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im
Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit c-m-p
eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen c-m-p
in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen von c-m-p
sind nur wirksam, wenn sie durch diese schriftlich bestätigt werden.
(4) Vertragspartner ist:
c-m-p Renner-Putter
Goetheweg 79
99974 Mühlhausen
0172 4633475
info(at)Renner-Putter.de
Steuernummer: 157/491/00440
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr; Preise sind
freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei
Zöllen, Ein- und Ausführgebühren, Devisenkursen etc. bleiben
vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die
bestellte Ware erwerben zu wollen. c-m-p
ist berechtigt, das in
der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach
Eingang anzunehmen.
(3) Ein Vertrag zwischen c-m-p
und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher
Auftragsbestätigung von
c-m-p (E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung
durch c-m-p
zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn c-m-p
sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
(5) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer
von c-m-p.
Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich
informiert und eine eventuell bereits geleistete
Gegenleistung zurückerstattet.
§ 3 Lieferung und Nutzungsrechte
(1) Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; c-m-p
bleibt der Versandweg und die Versandart
vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden.
(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige
Lieferungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur
für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare
Institutionen sowie für freie Berufe.
(2) Für Bestellungen mit einem Wert von unter 100 EUR netto Warenwert
wird ein Mindermengen-Zuschlag von 3 EUR erhoben.
(3) Die Versandkosten inklusive Verpackung trägt der Kunde. Der Kunde
hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.
(4) Im Falle der Vorauszahlung erfolgt die Lieferung erst mit Eingang
der Zahlung bei c-m-p.
(5) Zahlungen sind per Vorkasse oder gegen Nachnahme möglich.
Bei Nachnahme fallen Nachnahmegebühren in Höhe von 4,0 Euro an.
(6) Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die
Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher
Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt.
Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit c-m-p
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die c-m-p
behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet,
einen Zugriff
Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist c-m-p
berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten
zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt c-m-p
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
c-m-p
nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. c-m-p
behält sich vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
§ 6 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache
an
die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder
Person auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der
gekauften Sache auf den Kunden über.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, leistet c-m-p
für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. c-m-p
ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
(2) Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlschlägt. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel,
steht
dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(3) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer
Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen,
anderenfalls
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den
Zeitpunkt der Feststellung und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher sind verpflichtet bei
der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware c-m-p
über offensichtliche
Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der
Feststellung schriftlich zu unterrichten.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei c-m-p.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist von c-m-p.
Der Verbraucher trägt die Beweislast
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt
er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.
(4) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des
Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies ihm zumutbar ist. Der
Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn c-m-p
die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für
Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt
hat.
(6) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch c-m-p,
seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung
von c-m-p
auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet c-m-p
bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei c-m-p
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Kunden.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn c-m-p
grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
(8) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich
ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
§ 8 Sonstiges
(1) c-m-p
verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und der Pflege
der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder
Banken
erhalten diese Daten nur, soweit es für die Auftragserfüllung
erforderlich ist. Anderen Unternehmen werden die Daten nur zur Verfügung
gestellt, wenn
diese interessante Informationen für die Kunden haben, und Sie Ihre
Zustimmung gegeben haben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von c-m-p.
Dies ist zur Zeit 73614 Schorndorf.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die
Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise
unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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