AGB 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) c-m-p bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und c-m-p.

(2) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen 
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit c-m-p eine gewerbliche 
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche 
oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen c-m-p in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer 
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen von c-m-p 
sind nur wirksam, wenn sie durch diese schriftlich bestätigt werden.

 

(4) Vertragspartner ist:

c-m-p Renner-Putter


Goetheweg 79

99974 Mühlhausen

 

0172 4633475

info(at)Renner-Putter.de


Steuernummer: 157/491/00440

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr; Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei 
Zöllen, Ein- und Ausführgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. c-m-p ist berechtigt, das in 
der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang anzunehmen.

(3) Ein Vertrag zwischen c-m-p und dem Kunden kommt durch die Annahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung von 
c-m-p
(E-Mail genügt) oder mit der Ausführung der Leistung durch c-m-p zustande.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn c-m-p sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.

(5) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer 
von c-m-p. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits geleistete 
Gegenleistung zurückerstattet.

§ 3 Lieferung und Nutzungsrechte

(1) Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; c-m-p bleibt der Versandweg und die Versandart 
vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur 
für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe.

(2) Für Bestellungen mit einem Wert von unter 100 EUR netto Warenwert wird ein Mindermengen-Zuschlag von 3 EUR erhoben.

(3) Die Versandkosten inklusive Verpackung trägt der Kunde. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.

(4) Im Falle der Vorauszahlung erfolgt die Lieferung erst mit Eingang der Zahlung bei c-m-p.

(5) Zahlungen sind per Vorkasse oder gegen Nachnahme möglich.
Bei Nachnahme fallen Nachnahmegebühren in Höhe von 4,0 Euro an.

(6) Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen 
von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. 
Der Kunde hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten. 
Weitergehende Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind, soweit c-m-p nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die c-m-p behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer 
laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff 
Dritter auf die Ware, beispielsweise durch eine Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen. 
Ebenso einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist c-m-p berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten 
zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. 
Er tritt c-m-p bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. 
c-m-p nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. c-m-p behält sich vor, die Forderung selbst 
einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an 
die mit der Ausführung der Versendung beauftragten Firma, Anstalt oder Person auf den Kunden über.

(2) Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der 
gekauften Sache auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung/Haftung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, leistet c-m-p für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 
Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. c-m-p 
ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art 
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

(2) Der Kunde kann grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) 
verlangen, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlschlägt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht 
dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.

(3) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls 
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 
Dem Unternehmer obliegt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und für 
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher sind verpflichtet bei der Feststellung eines vertragswidrigen Zustands der Ware c-m-p über offensichtliche 
Mängel binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Feststellung schriftlich zu unterrichten. 
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei c-m-p. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die 
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von c-m-p. Der Verbraucher trägt die Beweislast 
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trägt 
er die Beweislast für seine Kaufentscheidung.

(4) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz 
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn c-m-p die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. 
Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

(6) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch c-m-p, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von c-m-p 
auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen haftet c-m-p bei leicht fahrlässiger 
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. 
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei c-m-p zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(7) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. 
Dies gilt nicht, wenn c-m-p grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei 
Verlust des Lebens des Kunden.

(8) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. 
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

§ 8 Sonstiges

(1) c-m-p verarbeitet die Daten ihrer Kunden zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Beteiligte Dienstleister oder Banken 
erhalten diese Daten nur, soweit es für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Anderen Unternehmen werden die Daten nur zur Verfügung gestellt, wenn 
diese interessante Informationen für die Kunden haben, und Sie Ihre Zustimmung gegeben haben.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen 
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von c-m-p. Dies ist zur Zeit 73614 Schorndorf.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit 
der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

 

 


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